Die Patientenverfügung
Was ist eine Patientenverfügung im Unterschied zu einer
Vollmacht oder einer Rechtlichen Betreuung?
Die Patientenverfügung ist ein Schriftstück, in dem man festlegt, wie man in einer bestimmten prekären gesundheitlichen Situation medizinisch behandelt oder nicht behandelt werden möchte. Die Rechtliche Betreuung und die Vollmacht sind von der Struktur her andere Instrumente: hier ist eine Person für eine andere in deren Rechtsbereich als rechtlicher Stellvertreter installiert – daher kann sie flexibel und situationsangemessen im Sinne des Vollmachtgebers oder Betreuten Entscheidungen treffen. Dies ist bei der Patientenverfügung anders – denn sie ist ein Schriftstück und nicht veränderbar, wenn ich sie brauche.
Wann brauche ich eine Patientenverfügung?
Ich brauche eine Patientenverfügung dann, wenn ich mich im Krankenhaus befinde und meinen Willen, wie ich behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dem Arzt nicht mehr mitteilen kann (z.B. Koma, Schlaganfall, fortgeschrittene Demenzerkrankung u.s.w.)
Das Dilemma einer Patientenverfügung liegt darin, dass sie nur angewandt werden kann, wenn sie auf die aktuell vorliegende Situation formuliert ist. Zum Zeitpunkt der Abfassung der Patientenverfügung ist es allerdings oft schwer zu wissen, wie sich die eigene gesundheitliche Situation einmal zuspitzen wird. Daher werden Menschen mit einer fortgeschrittenen schweren Erkrankung und der Erfahrung verschiedener medizinischer Behandlungen eher in der Lage sein, konkrete Formulierungen in einer Patientenverfügung zu treffen, als (einigermaßen) gesunde Menschen. Es gilt auch zu beachten: Vor der Situation ist nicht in der Situation. – Unter dem Eindruck einer schweren Erkrankung verändern sich oft die Einstellung zu Krankheit, Leiden und Sterben. Wenn sich die Einstellung hierzu ändert, sollte man allerdings auch die Patientenverfügung entsprechend verändern bzw. neufassen.
Muss eine Patientenverfügung immer wieder neu
unterschrieben werden?
Seit dem Patientenverfügungsgesetz 2009 ist das nicht mehr notwendig, weil Patientenverfügungen gelten, solange sie nicht widerrufen werden. Es kann trotzdem hilfreich sein, sich in gewissem Turnus mit seiner Patientenverfügung zu beschäftigen, um sich zu vergewissern, ob man an diesem Willen noch festhalten will. Dies zu dokumentieren ist nicht zwingend – die Dokumentation kann aber den Beteiligten, die den in der Patientenverfügung formulierten Willen umsetzen sollen (Arzt und Bevollmächtigter/Betreuer), eine wichtige Hilfe sein.
Welche Formulare kann ich bedenkenlos nutzen?
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Formulare. Die Bundesärztekammer empfiehlt, die Formulare der Christlichen Patientenvorsorge, die Fomulare der Justizministerien (Bund und Länder – Formular Justizministerium RLP) oder die Formulare der Ärztekammern zu nutzen. Wir schließen uns dieser Empfehlung an. Ein Problem dabei ist allerdings, dass das Beenden von bereits eingeleiteten Maßnahmen in den bisherigen Formularen nicht vorgesehen ist. Dr. Franz-Josef Tentrup, Gründer der palliativmedizinischen Versorgung in Trier, hat mit der von ihm überarbeiteten Patientenverfügung diese Lücke geschlossen. Das Formular von Dr. Tentrup finden Sie hier: Patientenverfügung Formular Dr. Tentrup
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Die Rolle des Hausarztes
Wenn Sie in Ihrer Patientenverfügung bestimmte medizinische Behandlungen ausschließen möchten (z.B. künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Dialyse u.s.w.) sollten Sie dies unbedingt mit dem Arzt Ihres Vertrauens besprechen. Nur er wird Sie darüber aufklären können, welche Folgen eine solche Verfügung haben kann. Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellt haben, empfiehlt es sich, Ihrem Hausarzt eine Kopie hiervon zu geben.
Wir geben ihnen gerne Informationen zum Thema Patientenverfügung.
Bitte kontaktieren Sie uns hierzu.
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