Gutes tun, tut gut!

Und dieses gute Gefühl zusammenbringen mit Menschen, die Ihre Hilfe brauchen – das hat sich der SKM Trier zu seiner Aufgabe gemacht.

Ehrenamt

Ehrenamtlich tätig werden – wo? und für wen?

Wir suchen ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen in Trier und Umgebung für Menschen in Seniorenheimen oder Wohnheimen für geistig oder psychisch behinderte Menschen. Es handelt sich dabei in der Regel um Personen, die vollkommen alleine stehen. Diese Menschen haben entweder keine Familienangehörigen oder der Kontakt zu Verwandten ist vollkommen abgebrochen.
Sie werden vom Betreuungsgericht zum rechtlichen Betreuer oder zur rechtlichen Betreuerin bestellt. Vom SKM Trier werden Sie in der Führung der Betreuung beraten und unterstützt. Wenn Sie Mitglied beim SKM werden, haben Sie Anteil am umfassenden Versicherungsschutz unseres Betreuungsvereins.

Vorbereitung auf die Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer

Der SKM Trier bietet in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Trier zweimal im Jahr Veranstaltungsreihen an.

Im Forum Rechtliche Betreuung können Sie Grundkenntnisse erwerben, um eine rechtliche Betreuung sicher und verantwortungsvoll zu führen.

Neben rechtlichen Grundlagen zum Betreuungsverfahren und Betreuerhandeln erhalten Sie hier Hintergrundinformationen über Erkrankungen, die zu einer rechtlichen Betreuung führen und unter welchen Voraussetzungen Sie für Ihren Schützling soziale Leistungen (Pflegeversicherungs- bzw. Krankenkassenleistungen, Grundsicherung, Wohngeld, Sozialhilfe etc.) beantragen können und wie sich die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht gestaltet.

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Was habe ich davon?

Gutes tun, tut gut! – eine persönliche Bereicherung und das befriedigende Gefühl etwas Sinnvolles zu tun. Das ist es aber nicht allein. Immer wieder berichten ehrenamtliche Betreuer/innen, dass es für sie selbst hilfreich ist, die Innenseite eines Seniorenheims mit seinen Vor- und Nachteilen kennen zu lernen. Die meisten rechtlichen Betreuer/innen sind älter als 60 Jahre und befinden sich vor oder im Ruhestand. Viele treffen erste Überlegungen, wie sie ihr Leben im Alter planen wollen. Andere haben durch die Führung einer rechtlichen Betreuung das soziale System unseres Staates kennen gelernt. Und fast alle sind stolz darauf, dass sie die Lebenssituation des ihnen anvertrauten Menschen verbessern konnten und pflegen regelmäßigen persönlichen Kontakt zu ihrem Betreuten.

Die Aufgaben des rechtlichen Betreuers

Ein rechtlicher Betreuer unterstützt eine hilfebedürftige Person bei der Regelung ihrer rechtlichen Angelegenheiten. Diese Aufgaben variieren je nach den Aufgabenkreisen der Betreuung, der Situation und der noch vorhandenen Kompetenzen des Betroffenen.

Prinzipiell soll der Betreuer immer zum Wohl des Betreuten tätig werden und den Willen des Betroffenen berücksichtigen, solange der Betreute sich mit diesem Willen nicht selbst schadet. Der Betreuer ist Ansprechpartner für den Betreuten und unterstützt ihn, seine Interessen wahrzunehmen.
Daneben ist der Betreuer auch Ansprechpartner etwa für die Heimleitung und das Pflegepersonal, für den behandelnden Arzt, für die kontoführende Bank, für die Pflege- und Krankenversicherung, bei Sozialhilfebedürftigkeit für das Amt für Soziales und Wohnen, etc.

Die auftretenden Probleme regelt der Betreuer in Absprache mit seinem Betreuten je nach Bedarf und Situation. Der Betreuer soll für seinen Schützling nur das tun, was dieser nicht leisten kann. Die Betreuung hat das Ziel, die Selbständigkeit des Betroffenen zu fördern und zu erhalten.

Die Pflichten eines Betreuers finden Sie in § 1821 BGB.

Da immer wieder neue Fragen auftauchen, steht Ihnen unser Mitarbeiter, Günter Crames, zur Beratung und Unterstützung gerne zur Verfügung.

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Aufwandspauschale

Jeder ehrenamtliche rechtliche Betreuer hat Anspruch auf eine Aufwandspauschale in Höhe von 425 € im Jahr (Stand 01.01.2023).

Diese Pauschale soll dem Betreuer die Auslagen für die Betreuungsführung (Fahrt- u. Parkkosten; Porto; Telefonkosten etc.) ersetzen. Die Aufwandspauschale kann frühestens ein Jahr nach der Betreuerbestellung beim Betreuungsgericht beantragt werden. Sie muss bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt werden, sonst verfällt sie.

Bis zu einem Betrag von 2.400 € im Jahr ist die Aufwandspauschale steuerfrei. Sie brauchen ein Formular? – Wir schicken Ihnen auf Anfrage gerne eins zu.

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Versicherungsschutz

Wenn Sie Mitglied des SKM Trier sind, haben Sie Anteil am Versicherungsschutz des SKM auf Diözesanebene.

Wir halten für Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, eine Rechtsschutzversicherung  und eine Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung vor.

Als Mitglied sind Sie ohne weitere Kosten für Ihre Tätigkeit bei uns mitversichert.

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