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SKM Trier e.V.

Datum:
Zeit:
Ort:
Volkshochschule Trier, Raum 5

Grundlage jeder medizinischen Behandlung ist die Einwilligung des Patienten. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn der Patient sich nicht mehr äußern kann. Um für diese Situation rechtliche Vorsorge zu treffen, gibt es das Instrument der Patientenverfügung.

Was sollte man vor der Abfassung einer Patientenverfügung bedenken? Welche Vorgaben sind durch den Gesetzgeber im Patientenverfügungsgesetz hierzu gemacht worden? Auf was sollte man angesichts des BGH-Beschlusses aus 2016 zu den Anforderungen an Patientenverfügungen achten?

Ort: Volkshochschule Trier, Raum 5

Anmeldungen sind zwingend unter www.vhs-trier.de erforderlich.

Referenten:
Dr. med. Fischer
Günter Crames, Dipl. Theol. SKM Trier
Caroline Klasen, Dipl. Päd., SkF Trier